WIE WERDE ICH FUNKAMATEUR?

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zum Entschluss, sich näher für dieses faszinierende Hobby zu interessieren! Nachfolgend kurzgefasst einige Informationen, wie man diesen Entschluss in die Tat umsetzen kann:

Amateurfunksendungen dürfen in Deutschland von jedermann empfangen werden. Um jedoch selbst senden zu dürfen, ist eine Prüfung vor der Bundesnetzagentur abzulegen. Hierbei werden Kenntnisse in den drei Bereichen "Technik" (Elektr. Grundlagen, Sende- und Empfangstechnik, Antennenbau), "Betriebstechnik" (Abwicklung des Funkverkehrs) und "Gesetzeskunde" (Kenntnisse von Vorschriften und Rechtsgrundlagen) geprüft. Die Prüfung findet in schriftlicher Form im sog. "Multiple-Choice"-Verfahren statt. Nach bestandener Prüfung kann dann – ebenfalls bei der Bundesnetzagentur – eine so genannte "Zulassung zum Amateurfunkdienst" beantragt werden. Nach erfolgter Zulassung erhält man ein individuelles Rufzeichen und darf damit am Amateurfunkdienst teilnehmen. Warum dieser Aufwand? Nun, zum einen handelt es sich beim Amateurfunk im Gegensatz zum CB- oder Hobbyfunk um einen international anerkannten Funkdienst, der in vielerlei Hinsicht anderen (z.B. kommerziellen oder militärischen) Funkdiensten gleichgestellt ist, d.h. über dieselben Rechte und Pflichten verfügt und sich sogar manche Frequenzbereiche mit ihnen teilt. Zum anderen dürfen Funkamateure (so nennen wir uns offiziell – die umgangssprachliche Bezeichnung "Amateurfunker" gilt als verpönt) anders als z.B. CB-Funker oder Besitzer von PMR-Funkgeräten sich ihre Geräte selbst bauen oder gekaufte Geräte verändern. Um diese Privilegien zu rechtfertigen und der hohen Verantwortung gerecht zu werden, verlangt der Gesetzgeber verständlicherweise einen Nachweis der Sachkunde; deshalb die Prüfung.

In Deutschland gibt es derzeit zwei Genehmigungsklassen: Klasse A ("Advanced", früher Klasse 1+2), mit der man auf allen zugelassenen Amateurfunkfrequenzen und in allen zugelassenen Betriebsarten und mit der maximal für diese Bänder zulässigen Sendeleistung "arbeiten" darf und die weltweit anerkannt wird, und Klasse E (für "Entry" bzw. "Einsteiger", früher auch als "Klasse 3" bekannt), die der europäischen "CEPT-Novice"-Klasse entspricht und bei der man nur auf bestimmten Kurzwellen- und UHF/VHF-Bändern und nur mit eingeschränkter Leistung funken darf. Wenngleich die CEPT-Novice-Klasse im Ausland nicht generell anerkannt wird, gibt es immer mehr Länder, die sich dem Gegenseitigkeitsabkommen angeschlossen haben und auch CEPT-Novice-Lizenzinhabern den vorübergehenden Funkbetrieb, z.B. im Urlaub, mittels Gastlizenz gestatten.

Man erkennt die Zulassungsklasse am Rufzeichen, so weist z.B. das Präfix "DO" auf einen Funkamateur der Klasse E hin.

Telegrafie-, d.h. Morsekenntnisse werden in Deutschland für die Amateurfunkgenehmigung nicht mehr zwingend verlangt, allerdings findet auf den Amateurfunkbändern immer noch sehr viel Telegrafiebetrieb (sog. "CW") statt. Man kann deshalb nach wie vor eine freiwillige Morseprüfung ablegen, deren Bestehen dann ebenfalls in der Zulassungsurkunde vermerkt wird.

Seit Anfang 2007 unterscheiden sich die Prüfungsklassen A bzw. E (CEPT-Novice) nur noch im Bereich "Technik", bei dem für Klasse E (CEPT-Novice) nur Basiskenntnisse abgefragt werden; die Bereiche "Betriebstechnik" und "Gesetzeskunde" sind seit März 2007 für Klasse A und E identisch. Es besteht daher die Möglichkeit, eine vorhandene Amateurfunkgenehmigung der Klasse E in eine der Klasse A zu erweitern ("aufzustocken"), indem der Bereich "Technik" der Klasse A als Zusatzprüfung abgelegt wird. Dies gilt auch für vor März 2007 erworbene "alte" E- (bzw. zuvor Klasse 3-)Lizenzen.

Näheres hierzu – wie auch insgesamt zu allen Fragen des Einstiegs in den Amateurfunk, z.B. einen kompletten Online-Lehrgang für Klasse E (CEPT-Novice) – bietet die sehr umfangreiche und höchst informative Webseite von Eckart K.W. Moltrecht, DJ4UF, www.amateurfunklehrgang.de.

Bereits während der Vorbereitung auf die Prüfung können Praxiserfahrungen gewonnen werden. Hierzu dient der sog. "Ausbildungsfunkbetrieb", bei dem unter Anleitung und Aufsicht eines lizensierten Funkamateurs und unter Verwendung eines besonderen Ausbildungs-Rufzeichens (mit DN beginnend) Funkbetrieb gemacht wird. Auch unser Ortsverband verfügt über ein solches Ausbildungsrufzeichen (DN3LU), so dass wir Newcomer bei ihren ersten Schritten in die Welt des Amateurfunks auch praktisch unterstützen können.

Die Prüfung ist nicht ganz billig (derzeit 100 Euro für Klasse A, 70 Euro für Klasse E), so dass sich eine gute Vorbereitung schon aus Kostengründen lohnt, am besten natürlich in einem DARC-Lehrgang. Wann und wo Kurse angeboten werden, erfährt man auf der Webseite des DARC unter http://www.darc.de/ausbildung/, die allerdings mit ihren Informationen nicht immer auf dem neuesten Stand ist. Abgenommen werden die Prüfungen mehrmals im Jahr bei den Außenstellen der BNetzA. Die für unseren Raum am nächsten gelegenen Außenstellen sind Eschborn bei Frankfurt und Stuttgart.

Wir hoffen, mit diesen Zeilen zumindest ein paar erste Fragen beantwortet zu haben. Alles Weitere ergibt sich dann bestimmt bei der Recherche auf den einschlägigen Webseiten des DARC e.V. oder – noch besser – im Gespräch mit einem bereits länger lizensierten Funkamateur, z.B. bei unserem OV-Abend, wozu wir auch Newcomer und solche, die es werden wollen, herzlich einladen!

Wer sich für einen (kostenlosen) Online-Lehrgang für Klasse E (CEPT-Novice) interessiert, sollte den nachfolgenden Link mal besuchen:

Online zur Amateurfunkprüfung